Einkommenssteuererklärung
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Auch Rentner und Pensionäre unterliegen nach Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich weiterhin der Einkommensteuerpflicht. Sie sind demnach verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte die Freibeträge übersteigen.

Am 04.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, und der Bundesrat hat dem Gesetz am 19.12.2025 zugestimmt.

Durch die Einführung der degressive Abschreibung 5% in den ersten 6 Jahren und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau §7b EstG können in den ersten 6 Jahren fast 50% ( 6* 5% vom Restwert) + 4* 5%)  der Investitionskosten abgeschrieben werden, wenn der ökologische Standard Effizienzhaus Stufe 40 eingehalten wird. Wenn sie Fragen hierzu haben dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona Wirtschaftshilfen ist am 30.9.2024 abgelaufen. Die Steuerkanzlei Eberhardt hat 100% der Abrechnungen eingereicht.

Mitteilungspflicht, § 146a Abs. 4 AO: Wer elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer TSE verwendet, hat diese der Finanzbehörde mitzuteilen. Zum 01.01.2025 ist das Meldesystem über das Programm „Mein ELSTER“ vorzunehmen.

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die verpflichtende E- Rechnung ab 1.1.2025 beschlossen.

Am 1. März 2024 erreichte unsere Steuerkanzlei einen Meilenstein, den wir mit Stolz, Dankbarkeit und Demut feiern: unser 30-jähriges Bestehen. Seit unserer Gründung im Jahr 1994 haben wir uns der Bereitstellung herausragender Steuerberatungsdienste für unsere geschätzten Mandanten verschrieben. Unser Erfolg beruht auf dem Vertrauen und der Unterstützung, die wir im Laufe der Jahre von Ihnen, unseren Mandanten, erhalten haben.

Grund hierfür sind noch ungeklärte Rechtsfragen bzw. FAQ, die Steuerberaterkammern sind hier im Austausch mit den Wirtschaftsministerium.

Frist für die Schlussabrechnungen Überbrückungshilfen kanzleiweit bis zum 31.12.2023 verlängert.
Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomien ab dem 1.1.2024

Pünktlich zu Ostern haben wir die Kanzleiräume erweitert.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dies gilt für alle Arbeitnehmer (also auch Minijobber, kurzfristig Beschäftigte).
Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Bis Ende 2024 sollen Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein.

Seit dem 01.07.2022 können die Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform elektronisch übermittelt werden.

Bei Eigentumswohnungen empfiehlt es sich, die Hausverwaltungen zu beauftragen. Sie können mittels Elsterzertifikat die Daten auch selbst übermitteln und schließlich stehe ich als ihr Steuerberater ebenfalls als Anlaufstelle zur Verfügung.

Hintergrund ist ein Urteil des BVerfG aufgrund dessen ab dem 01.01.2025 neuen Grundsteuern zu erheben sind und die Basis hierfür sind die jetzt zu ermittelnden neuen Grundsteuerwerte.

pdfMerkblatt Grundsteuerreform145.32 kB

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
Benediktenhof
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78467 Konstanz
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