Einkommenssteuererklärung
Jahresabschlussberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Gründunsgberatung
Steuerberatung
ausländische Steuern
previous arrow
next arrow

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Quelle: Bundesministerium der Wirtschaft

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
 
Benediktenhof
St.-Gebhard-Straße 32-36
78467 Konstanz
 
Tel. +49 (0)7531 692 37-0
Fax +49 (0)7531 692 37-49
E-Mail senden
Impressum
Disclaimer
Datenschutz 
Cookies
AGB
Inhaltsverzeichnis
Kontaktformular