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Seit 10.02.2021 können die Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Den Antrag auf Schnellstarthilfe müssen die Soloselbständigen alleine stellen (Stand FAQ vom 10.02.2021)

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
 
Benediktenhof
St.-Gebhard-Straße 32-36
78467 Konstanz
 
Tel. +49 (0)7531 692 37-0
Fax +49 (0)7531 692 37-49
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