Die Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe kann noch bis 15.6.2022 beantragt werden (Verkürzung der Frist wg. Beihilferecht der EU).
Die Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe kann noch bis 15.6.2022 beantragt werden (Verkürzung der Frist wg. Beihilferecht der EU).