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Kampf gegen Steuerhinterziehung: 111 Staaten nehmen am Austausch von Kontodaten teil

Die Zeiten, in denen Finanzbehörden kaum an steuerlich relevante Informationen aus dem Ausland kamen, sind längst vorbei. Bereits im Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten eine Vereinbarung, um künftig Steuerdaten untereinander austauschen und damit Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpfen zu können.

Mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) liegt mittlerweile das passende Werkzeug "auf dem Tisch". Auf der Liste der teilnehmenden Länder stehen sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zahlreiche Nicht-EU-Länder, die ebenfalls die Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuerangelegenheiten erfüllen. Die sogenannte Staatenaustauschliste umfasst in diesem Jahr 111 Länder - erstmals sind Georgien, Kenia und Thailand dabei.

Hinweis: Abrufbar ist die Liste auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums und des Bundeszentralamts für Steuern (empfohlener Suchbegriff: FKAustG).

Der automatische Datenaustausch für den Meldezeitraum 2023 erfolgt am 30.9.2024. Von den Finanzinstituten gemeldet werden müssen die entsprechenden Daten wie beispielsweise Kontonummer, Kontosaldo sowie Name, Adresse, Steuer-ID, steuerlicher Wohnsitz und Geburtsdatum.

Die deutschen Finanzinstitute übermitteln ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, anschließend folgt der elektronische Austausch mit anderen Staaten. Dadurch erhalten die jeweiligen Behörden aller gelisteten Staaten Informationen über mögliche Konten oder Transaktionen im Ausland. Deutschland erhält spiegelbildlich die Daten von den anderen teilnehmenden Staaten. Unbeschränkt steuerpflichtige Personen müssen auch ausländische Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Hinweis: Durch den Informationsaustausch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nicht angegebene Konten und damit verbundene verschwiegene Einkünfte entdeckt werden. Dies kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben - die Palette der Konsequenzen reicht von Steuernachzahlungen mit möglichen Zinsen bis zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Letzteres kann Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Wer dem Fiskus bislang steuerpflichtige Auslandseinkünfte verschwiegen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Selbstanzeige ein Strafverfahren verhindern. Einkommensteuernachzahlungen und gegebenenfalls Zinsen werden aber dennoch fällig. Da eine Selbstanzeige strenge Anforderungen erfüllen muss, um wirksam zu werden, sollte unbedingt der steuerliche Berater eingeschaltet werden.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 10/2024)

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