Einkommenssteuererklärung
Jahresabschlussberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Gründunsgberatung
Steuerberatung
ausländische Steuern
previous arrow
next arrow

a) Finanzbuchhaltung

  • Kontieren und Erfassen von vorsortieren Belegen
  • Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Betriebswirtschaftlichen Kurzberichten
  • Erstellen von Offenen Postenlisten
  • Erstellen von Mahnlisten
  • Übernahme von Mahnverfahren nach Fälligkeitszeitpunkten
  • Erstellen von Saldenlisten
  • Beratung beim Einsatz von EDV-Systemen
  • Beratung für Datenübernahmen
  • Digitale Finanzbuchhaltung (siehe digitale Buchführung)

b) Lohnbuchhaltung

  • Aufnahme der Mandanten- und Personaldaten
  • Erstellen der monatlichen Lohnabrechnung mittels System Datev
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
  • Elektronische Übermittlung der Beitragnachweise an die Krankenkassen
  • Elektronische Übermittlung an die Kreditinstitute (wenn gewünscht)
  • Erstellen der Lohnkonten
  • Versand der Lohnauswertung elektronisch via E-Mail

c) Anlagenbuchhaltung

Aufnahme der Anlagengüter aus der Finanzbuchhaltung und Fortschreibung der Werte unter Berücksichtung der steuerlich zulässigen Absetzung für Abnutzung.

 

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
 
Benediktenhof
St.-Gebhard-Straße 32-36
78467 Konstanz
 
Tel. +49 (0)7531 692 37-0
Fax +49 (0)7531 692 37-49
E-Mail senden
Impressum
Disclaimer
Datenschutz 
Cookies
AGB
Inhaltsverzeichnis
Kontaktformular