Einkommenssteuererklärung
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Am 04.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, und der Bundesrat hat dem Gesetz am 19.12.2025 zugestimmt.

Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält mehrere wichtige Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen und die räumliche Flexibilität erhöht wird. Daneben enthält das Gesetz Maßnahmen, die technischen Charakter haben. So wird zum Beispiel die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7% reduziert. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. 

pdfMerkblatt: Steueränderungsgesetz 202598.4 kB

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
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