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  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4(1) oder § 5 EStG (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung des Anlagevermögens, Erläuterungsbericht, Bilanzanhang, Prüfungsvermerke).
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4(3) EStG sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung.
  • Sonderabschlüsse wie z.B. Überschuldungsstatus, Einbringungsbilanz, Realteilungsbilanzen und Ähnliches, Zwischenabschlüsse für Ihre Bank, damit sie Kredite auch nach Basel lll bewilligt.

  

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
 
Benediktenhof
St.-Gebhard-Straße 32-36
78467 Konstanz
 
Tel. +49 (0)7531 692 37-0
Fax +49 (0)7531 692 37-49
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