- Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4(1) oder § 5 EStG (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung des Anlagevermögens, Erläuterungsbericht, Bilanzanhang, Prüfungsvermerke).
- Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4(3) EStG sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung.
- Sonderabschlüsse wie z.B. Überschuldungsstatus, Einbringungsbilanz, Realteilungsbilanzen und Ähnliches, Zwischenabschlüsse für Ihre Bank, damit sie Kredite auch nach Basel lll bewilligt.