a) Finanzbuchhaltung
- Kontieren und Erfassen von vorsortieren Belegen
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Betriebswirtschaftlichen Kurzberichten
- Erstellen von Offenen Postenlisten
- Erstellen von Mahnlisten
- Übernahme von Mahnverfahren nach Fälligkeitszeitpunkten
- Erstellen von Saldenlisten
- Beratung beim Einsatz von EDV-Systemen
- Beratung für Datenübernahmen
- Digitale Finanzbuchhaltung (siehe digitale Buchführung)
b) Lohnbuchhaltung
- Aufnahme der Mandanten- und Personaldaten
- Erstellen der monatlichen Lohnabrechnung mittels System Datev
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
- Elektronische Übermittlung der Beitragnachweise an die Krankenkassen
- Elektronische Übermittlung an die Kreditinstitute (wenn gewünscht)
- Erstellen der Lohnkonten
- Versand der Lohnauswertung elektronisch via E-Mail
c) Anlagenbuchhaltung
Aufnahme der Anlagengüter aus der Finanzbuchhaltung und Fortschreibung der Werte unter Berücksichtung der steuerlich zulässigen Absetzung für Abnutzung.