Immer kompliziertere Fallstricke im Steuerdschungel machen es dem kleinen Steuerzahler wie auch dem Unternehmer zunehmend schwerer.
"Das gilt erst recht bei grenzüberschreitendem Leistungsaustausch, Funktionsverlagerung, Baumaßnahme oder Betriebsstätte im Ausland, Dokumentation von Verrechnungspreisen oder anderen Fragen mit Auslandsberührung", meint der amtlich zertifizierte Spezialist, der seit 20 Jahren in den Büros in Konstanz am Bodensee einen ständig wachsenden Beratungsbedarf hilfesuchender Mandanten gerade bei internationaler Steuerplanung feststellt. Der Erwerb des neuen Titels setzt weit überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse auf diesem Spezialgebiet voraus.
Die Fachberaterordnung schreibt u. a. einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang, fortlaufende Schulungen, mehrstündige Klausuren sowie den Nachweis zahlreicher praktischer Fälle vor. Letztlich findet vor der zuständigen Steuerberaterkammer ein Fachgespräch statt. Die hohe Qualität der Ausbildung wird von der Steuerberaterkammer sichergestellt.
Verbraucher und Unternehmer haben so künftig die Möglichkeit, sich in speziellen Fragen des internationalen Steuerrechts an einen darauf spezialisierten Steuerberater zu wenden und aufgrund der amtlichen Verleihung der Bezeichnung können Sie auf die hohe Qualifikation des Fachberaters vertrauen.