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Seit 10.02.2021 können die Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Den Antrag auf Schnellstarthilfe müssen die Soloselbständigen alleine stellen (Stand FAQ vom 10.02.2021)

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Quelle: Bundesministerium der Wirtschaft

Nach dem Kassengesetz sind Betriebe seit dem 01.01.2020 grundsätzlich verpflichtet, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Elektronische Kassensysteme müssen demnach über eine sogenannte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Die Vorgänge im Kassensystem müssen protokolliert werden, so dass nachträgliche Änderungen nachvollziehbar sind.

Seit dem 11.7. steht die Überbrückungshilfe zur Verfügung. Für alle selbstbuchende Mandanten bitte beachten die Antragsvoraussetzungen unter anderem ein Rückgang des Umsatzes von 60% von April/Mai 2019 auf April/Mai 2020.
pdfWeiteres lesen sie hier ...141.5 kB

Steuerliche Änderungen durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz im Unternehmensbereich (Konjunkturpaket 2020)

pdfRundschreiben als PDF herunterladen129 kB

Unternehmen werden unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfen gewährt:

Am 30.9.2020 läuft die Übergangsregelung für die technische Sicherheitseinrichtung ( TSE) aus. D.h. ab dem 1.10. müssen alle Kassen entsprechend dem Rundschreiben von heute ausgestattet sein. Sonst drohen Hinzuschätzungen.

pdfLaden Sie die Checkliste »Kasse 2020 - was muss ich jetzt beachten?« als PDF-Datei116.67 kB

pdfRundschreiben als PDF herunterladen123.27 kB

Das Thema wird kommen, ist jedoch noch nicht wirksam. Die Ausführungen gelten erst nach Genehmigung durch den Bundestag und es kann sich noch das eine oder andere verändern!

pdfAktuelles Rundschreiben zur Umsatzsteuersenkung123.27 kB

1. Kurzarbeit / 2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen / 3. Schutzschuld für Betriebe und Unternehmen

A: Kurzarbeit
Vorgehensweise beim Beantragen von Kurzarbeitergeld:

Bund und Länderfinanzverwaltungen haben nach einem Bericht der IHK Ruhr am 25.9.2019 auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen.

Steuerkanzlei Eberhardt
Uwe K. Eberhardt
Diplom-Volkswirt
 
Benediktenhof
St.-Gebhard-Straße 32-36
78467 Konstanz
 
Tel. +49 (0)7531 692 37-0
Fax +49 (0)7531 692 37-49
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